Leider bin ich durch die mündliche Nachprüfung durchgefallen und will jetzt wissen, wie nun vorzugehen ist.
Ansprechpartner für einen solchen Antrag ist der Bachelorprüfungsausschuss, wobei der Antrag an den Vorsitzenden des BPA gerichtet ist.
Zum Thema Fristen gibt es eine schnelle Antwort: Am Besten unverzüglich. Je schneller du dich an den BPA wendest, desto besser.
Einen "Härtefallantrag", wie man manchmal hört, gibt es im wörtlichen Sinne eigentlich nicht. Wenn du durch eine mündliche Nachprüfung gefallen bist, musst du einen "Antrag auf Zweitwiederholung im Fach XY" stellen. Das Herzstück des Antrags bildet die Begründung dafür, warum du den Antrag stellen musst. Du solltest dabei wirklich ehrlich sein, sowohl zu dir selbst als auch zum BPA. Denn dieser Abschnitt soll auch dir selbst helfen, herauszufinden was du tun kannst, damit du nicht wieder in die Situation kommst einen Antrag an den BPA stellen zu müssen. Im Falle von gesundheitlichen Problemen, solltest du ärztliche Atteste beim Einreichen des Antrages beilegen.
Der Bachelorprüfungsausschuss entscheidet dann darüber, ob die dargelegten Gründe hinreichend sind und damit ein erfolgreicher Abschluss deines Studiums zu erwarten ist.
Effektiv bedeutet das: Du bekommst einen weiteren schriftlichen Versuch im kommenden Semester, zu welchem dann notfalls auch wieder eine mündliche Nachprüfung gehört.
Wie nun genau der Antrag auszusehen hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich; eine allgemeine Richtlinie, was in den Eintrag gehört und auf jeden Fall beigelegt werden sollte, findest du allerdings im Downloadbereich der Fakultät. Es kann gut sein, dass du dann einen Termin mit dem Vorsitzenden des Vorprüfungsausschusses bekommst.
Wenn es sich bei dem Antrag um deinen ersten Antrag an den Prüfungsausschuss handelt, kannst du normalerweise davon ausgehen, dass du innerhalb der nächsten 2-3 Wochen Bescheid bekommst, ob der Antrag bewilligt wurde. Im Falle von einem Zweitantrag dauert dies deutlich länger, da über den Zweitantrag nicht mehr allein vom BPA-Vorsitzenden entschieden werden kann, sondern vom BPA eine Empfehlung an das Präsidium abgegeben wird, und die Entscheidung über die Bewilligung dann im Präsidium getroffen wird.
In einem solchen Fall solltest du den Antrag wirklich so früh wie möglich abgeben, da es im Extremfall bis zu 3 Monate dauern kann, bis der Antrag im Präsidium bewilligt wird. Wenn allerdings der Antrag beispielsweise erst Ende Januar abgegeben wird und die Prüfung, für die man eine Zweitwiederholung benötigt Anfang März wäre, könnte es damit sehr eng werden... Abgesehen davon kann man sich, solange der Antrag nicht bewilligt ist, nicht für das nächste Semester zurückmelden.
Was noch zu beachten ist: Durch die Bewilligung des Antrages erhältst du ausschließlich den Prüfungsanspruch für dieses Fach zurück. Für alle anderen Fächer erhältst du erst dann den Prüfungsanspruch wieder, wenn du die Prüfung im beantragten Fach erfolgreich abgelegt hast. Du hast allerdings trotzdem die Möglichkeit Prüfungen abzulegen; bei diesen handelt es sich allerdings um "Vorbehaltsprüfungen". Sie werden erst mit dem Bestehen der Wiederholungsprüfung gewertet. Für die Vorbehaltsprüfungen kann man sich nicht online im Studierendenportal anmelden, sondern muss sich im Studienbüro (bei Pflichtfächern) oder im BPA-Sekretariat (bei Wahlfächern) Zettel abholen, die man zur Prüfung mitnehmen muss. Beim Einreichen des Antrags wirst du im BPA allerdings noch weitere Informationen dazu erhalten.
Falls du noch weitere Fragen hast, findest du die Antworten vielleicht in den FAQ des BPA.
Sollte dir das noch keine ausrechende Klarheit gebracht haben, dann ist das Beste was du tun kannst, dich mit dem BPA-Referenten der Fachschaft zu treffen. Er kennt Fälle wie deinen und hat Erfahrung mit der Vorgehensweise. Außerdem hilft er dir gerne bei der Formulierung und Begründung des Antrags und gibt sonst weitere wertvolle Tipps.